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RVG Straf- und Bußgeldsachen

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-7508-0005-2
  • Detlef Burhoff, Joachim Volpert
  • 6. Auflage
  • 30.03.2021
  • Buch
  • 2086 Seiten
  • gebunden
  • 17,0 x 24,0
  • 2.293 kg
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Produktinformationen

Wenn Sie als Anwalt in Ihrer Kanzlei häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreuen, dann wissen Sie, dass dieses Thema in allgemeinen RVG-Kommentaren lediglich auf ein paar hundert Seiten abgefrühstückt wird. Viel zu wenig, um diese komplexe Thematik umfassend zu behandeln. Deshalb hat unser Buch „RVG Straf- & Bußgeldsachen" auch rund 2.000 Seiten – da bleibt keine Frage unbeantwortet! Selbstverständlich sind in die Neuauflage alle Änderungen durch das KostRÄG 2021 eingearbeitet. Nutzen Sie dieses hilfreiche Kompendium und Sie können sicher sein, dass Sie stets richtig abrechnen und nichts vergessen!

Jetzt Straf- und Bußgeldsachen gekonnt abrechnen - neu mit den Änderungen durch das KostRÄG 2021!

Für Ihre perfekte Abrechnung: Der einzige RVG-Kommentar nur für Straf- und Bußgeldsachen!

Am Ende eines jeden Mandats im Bereich Strafrecht steht die Rechnungsstellung. Hierbei sind größte Sorgfalt und vor allem tiefgehende Kenntnisse des RVG von Nöten, denn sonst entgeht Ihnen womöglich ein Teil Ihres Honorars. Oder aber Sie nutzen den Klassiker „RVG Straf- und Bußgeldsachen" von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. und Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, wie es viele Anwälte, Rechtspfleger und Richter schon seit Jahren tun.

Ausführlich und in die Tiefe statt kurz und knapp

Sie wissen selbst: In den handelsüblichen RVG-Kommentaren führen die Bereiche Straf- und Bußgeldsachen ein Nischendasein und werden oft nur kurz und knapp abgehandelt. Ganz anders machen es Burhoff und Volpert: Ihr unverzichtbares Standardwerk gibt auf über 2.000 (!) Seiten praxisrelevante Antworten auf alle vergütungsrechtlichen Fragen in Straf- und Bußgeldsachen. So werden Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen für Sie und Ihre Mitarbeiter einfacher und sind schneller erledigt.

Einmalig: Kommentar und Handbuch in einem!

Nicht nur die erschöpfende und ausschließliche Behandlung des RVG für Straf- und Bußgeldsachen macht dieses Buch so einzigartig. Auch sein Aufbau ist einmalig: Dank der Kombination von Kommentar und Handbuch profitieren Sie von den Vorteilen beider Welten – konsequent ausgerichtet auf Ihre praktischen Bedürfnisse.

Der Kommentar, der einen Schritt weitergeht!

Im umfangreichen „Vergütungs-ABC" des Handbuch-Teils finden Sie vom „Abgeltungsbereich der Vergütung" über „Geldwäsche" bis zur „Zwangsvollstreckung" alle wichtigen Problembereiche und Kernbegriffe praxisnah dargestellt und erläutert.

Der folgende Kommentar-Teil widmet sich neben den für Straf- und Bußgeldsachen relevanten Vorschriften in den Teilen 4 und 5 VV auch den sonstigen Verfahren in Teil 6 VV – ein Bereich, der in Gesamtdarstellungen meist nur gestreift wird. Auch die Frage der Auslagenentstehung und Erstattung, ein Bereich, der in der Praxis immer zu Streit führt, wird sowohl im Kommentar (Teil 7 VV RVG) als auch im Handbuchteil umfassend abgehandelt.

Ärgern Sie sich nie wieder über übersehene vergütungsrechtliche Aspekte!

Wenn Sie als Rechtsanwalt häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreuen, dann vertrauen Sie am besten auf „RVG Straf- & Bußgeldsachen" von Detlef Burhoff und Joachim Volpert. Denn nur hier finden Sie die für Sie relevanten Informationen und profitieren zudem zusätzlich von der praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungs- und Abrechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen. Da können Sie sicher sein, dass Sie nichts übersehen!

Jetzt Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen gekonnt beherrschen!

Medium: Buch
Autoren
Rezensionen

" (...) Wenn man dieses Werk, das eigentlich ein Hybridkonstrukt aus Handbuch und Kommentar darstellt, als gedrucktes Geld zwischen zwei Buchdeckeln bezeichnen möchte, liegt man jedenfalls nicht falsch. Fehler bei der Abrechnung werden vermieden, Hinweise zur besseren Abrechnung werden gegeben und Argumente für Streitfälle werden ausführlich ausgearbeitet. Mehr kann man als Rechtsanwender eigentlich nicht verlangen, wobei das Buch erfreulicherweise für Anwälte und Gerichte gleichermaßen gut nutzbar ist."

RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, auf dierezensenten.blogspot.com

 

" (...) Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreut, wird diesen Spezialkommentar nutzen. Dies gilt umsomehr bei nur gelegentlicher Tätigkeit in diesen Bereichen. Nur hier finden sich die kostenrelevanten Informationen in einem Band, in einer praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungs- und Abrechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen. Es wird hier nichts übersehen, so dass der Nutzer Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen damit gekonnt berherrschen kann. Schlussendlich: der Marktführer in diesem Bereich!"

RA Ralf Hansen auf www.juralit.online 6/2021

 

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Der Autor: Rechtsanwalt und RiOLG a.D mehr

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Der Autor:
Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff

" (...) Wenn man dieses Werk, das eige mehr

Rezensionen

" (...) Wenn man dieses Werk, das eigentlich ein Hybridkonstrukt aus Handbuch und Kommentar darstellt, als gedrucktes Geld zwischen zwei Buchdeckeln bezeichnen möchte, liegt man jedenfalls nicht falsch. Fehler bei der Abrechnung werden vermieden, Hinweise zur besseren Abrechnung werden gegeben und Argumente für Streitfälle werden ausführlich ausgearbeitet. Mehr kann man als Rechtsanwender eigentlich nicht verlangen, wobei das Buch erfreulicherweise für Anwälte und Gerichte gleichermaßen gut nutzbar ist."

RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, auf dierezensenten.blogspot.com

 

" (...) Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreut, wird diesen Spezialkommentar nutzen. Dies gilt umsomehr bei nur gelegentlicher Tätigkeit in diesen Bereichen. Nur hier finden sich die kostenrelevanten Informationen in einem Band, in einer praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungs- und Abrechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen. Es wird hier nichts übersehen, so dass der Nutzer Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen damit gekonnt berherrschen kann. Schlussendlich: der Marktführer in diesem Bereich!"

RA Ralf Hansen auf www.juralit.online 6/2021

 

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