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Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-89655-829-9
  • Detlef Burhoff
  • 2. Auflage
  • 07.06.2016
  • Buch
  • 1952 Seiten
  • gebunden
  • 14,8 x 21,0
  • 1.641 kg
Beschreibung
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Mit dem nun in 2. Auflage erschienenen „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und... mehr
Produktinformationen

Mit dem nun in 2. Auflage erschienenen „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" liegen nun alle vier Bände der bewährten Burhoff‘schen Handbuchreihe als topaktuelle Neuerscheinungen vor.

Auch dieses Werk, dessen erste Auflage viel Zuspruch gefunden hat, gewährt dem Strafrechtler – dank des bewährten alphabetischen Buchaufbaus – sicheren Zugriff auf zuverlässige Rechtsinformationen auf der Grundlage der aktuellen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung.

Die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe sind thematisch in die drei Gruppen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und außerordentlichen und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe aufgeteilt, um Ihnen einen noch schnelleren Zugriff auf eine Fragestellung und ihre Antwort zu ermöglichen.

Abgerundet wird die Darstellung durch vergütungsrechtliche Ausführungen. Die Ausführungen in den einzelnen Stichwörtern sind mit der seit Erscheinen der ersten Auflage veröffentlichten Rechtsprechung und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert worden.

Ein besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die Einarbeitung des „Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe", das als Kernstück eine neue, an die Rechtsprechung des EGMR angepasste Fassung des § 329 StPO enthält, gelegt.

Medium: Buch
Rezensionen

RAin, FAin für Strafrecht udn Verkehrsrecht Gesine Reisert, Berlin in zap 20 | 12.10.2016, S. 1059: "(...) Der Strafverteidiger wird auf dieses Buch nicht verzichten - und zwar nicht nur, wenn es um die Durchführung von Rechtsmitteln geht, sondern auch wenn die eigene Argumentation in der Tatsacheninstanz den Spruchkörper im Hinblick auf die Vermeidung von angefochtenen Urteilen überzeugen soll."

http://dierezensenten.blogspot.de/2016/09/rezension-handbuch-fuer- ....von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl: "(...) Sehr lobenswert sind die vielen Elemente, die für einen schnellen Überblick und zugleich eine Sortierung des Stoffes sorgen: die einleitenden Informationstafeln mit dem Wichtigsten in Kürze gehören ebenso dazu wie die tabellarischen Darstellungen in vielen Kapiteln. (...) Das lange Warten hat sich gelohnt, denn dieses Handbuch sollte man als strafrechtlich tätiger Praktiker unbedingt haben, im Bußgeldbereich ohnehin. Die Vielzahl von angesprochenen Rechtsfragen, die Dichte der dabei aufgeworfenen Probleme und die pragmatisch-praktische Herangehensweise der Autoren ermöglichen dem Leser eine höchst lebendige Auseinandersetzung mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Ob man dann nach der Lektüre eher zur Verteidigersicht neigt oder doch die mancherorts strengere Richterbrille heranzieht, ist dann zwar jedem Rechtsanwender selbst überlassen, aber das Verdienst dieses Handbuches ist es in jedem Fall, dass das Problembewußtsein für so viele praktische Konstellationen unter einem thematischen Oberbegriff überhaupt geschaffen wird. Insoweit eine gelungene Neuauflage."

http://www.juralit.com/2016/07/31/handbuch-fuer-die-strafrechtliche : "(...) Das führende Handbuch für die strafprozessualen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe vermittelt dem Praktiker alle Informationen, die in diesen Bereichen erforderlich sind und setzt erneut Maßstäbe. Das einzigartige Handbuch behandelt alle Facetten des strafprozessualen Rechtsmittelrechts unter Einschluss der Rechtsbehelfe."

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RAin, FAin für Strafrecht udn Verkehrsrecht Gesine Reisert, Berlin in zap 20 | 12.10.2016, S. 1059: "(...) Der Strafverteidiger wird auf dieses Buch nicht verzichten - und zwar nicht nur, wenn es um die Durchführung von Rechtsmitteln geht, sondern auch wenn die eigene Argumentation in der Tatsacheninstanz den Spruchkörper im Hinblick auf die Vermeidung von angefochtenen Urteilen überzeugen soll."

http://dierezensenten.blogspot.de/2016/09/rezension-handbuch-fuer- ....von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl: "(...) Sehr lobenswert sind die vielen Elemente, die für einen schnellen Überblick und zugleich eine Sortierung des Stoffes sorgen: die einleitenden Informationstafeln mit dem Wichtigsten in Kürze gehören ebenso dazu wie die tabellarischen Darstellungen in vielen Kapiteln. (...) Das lange Warten hat sich gelohnt, denn dieses Handbuch sollte man als strafrechtlich tätiger Praktiker unbedingt haben, im Bußgeldbereich ohnehin. Die Vielzahl von angesprochenen Rechtsfragen, die Dichte der dabei aufgeworfenen Probleme und die pragmatisch-praktische Herangehensweise der Autoren ermöglichen dem Leser eine höchst lebendige Auseinandersetzung mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Ob man dann nach der Lektüre eher zur Verteidigersicht neigt oder doch die mancherorts strengere Richterbrille heranzieht, ist dann zwar jedem Rechtsanwender selbst überlassen, aber das Verdienst dieses Handbuches ist es in jedem Fall, dass das Problembewußtsein für so viele praktische Konstellationen unter einem thematischen Oberbegriff überhaupt geschaffen wird. Insoweit eine gelungene Neuauflage."

http://www.juralit.com/2016/07/31/handbuch-fuer-die-strafrechtliche : "(...) Das führende Handbuch für die strafprozessualen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe vermittelt dem Praktiker alle Informationen, die in diesen Bereichen erforderlich sind und setzt erneut Maßstäbe. Das einzigartige Handbuch behandelt alle Facetten des strafprozessualen Rechtsmittelrechts unter Einschluss der Rechtsbehelfe."

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