Produktinformationen
Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B.
der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung,
Reststrafenaussetzung,
die Erhebung personenbezogener Daten
die Erfassung der Daten in den Registern,
Fahrerlaubnisfragen
an.
Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sonstigen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt.
Das in gewohnter „Burhoff-Qualität" verfasste Werk ist der „Schlusspunkt" zur Trilogie „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar und ergänzt diese zu einem Quartett. Die strafrechtliche Nachsorge wird auch in der bewährten ABC-Struktur dargestellt.
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Rezensionen
"(...) Das Werk in seiner neuesten Auflage von 2026 beinhaltet alle wichtigen möglichen Problemstellungen, die dem Verteidiger in der Praxis nach Beendigung des Verfahrens begegnen können. Dabei ist die sehr gute Übersichtlichkeit hervorzuheben sowie die zahlreichen an geeigneter Stelle zu findenden Anmerkungen, die den Blick für die wichtigen Punkte in den jeweiligen Problemstellungen schärfen. (...) Das Handbuch ist auch aufgrund des ausführlichen Stichwortverzeichnisses sowohl für den Berufsanfänger als auch als Nachschlagewerk für den erfahrenen Praktiker geeignet und zu empfehlen. (...)
RA und FA StrR Yannick Börter, Bonn, in AGS 8/2026
"(...) Das Werk zeigt durchaus eindrucksvoll, dass die Verteidigung (und das Leben des Verteidigers) nach der Rechtskraft eines Urteils oder nach einer endgültigen Einstellung nicht endet, sondern dort weitergeht, wo die meisten Kommentierungen und Gedanken mancher Verteidiger aufhören (...) Ein Handbuch, das nicht als weiterer Staubfänger im Regal vor sich hingraut, ein Werk, mit dem man arbeiten kann und will, zumal man es irgendwann wie selbstverständlich nutzt, weil es viele der typischen Nachsorge-Situationen in der Strafverteidigung realistisch abbildet: neue Straftat in laufender Bewährung, wirtschaftlich überfordernde Auflage, drohender Widerruf, versäumte Belehrung, Vollstreckungsfragen bei mehreren Urteilen etc., um nur wenige Beispiele zu nennen. (...) Mit 1.514 Gramm, also anderthalb Kilo, ist das Handbuch zwar kein Leichtgewicht, aber eine Quelle für leichtes, schnelles Finden von Antworten auf Fragen, das bei normaler Recherche in Kommentaren oder auch online deutlich mehr Zeit kosten würde. Und wenn man seine Antwort gefunden hat, ist ein weiteres Vertiefen in den Standardkommentaren natürlich möglich, meist aber nicht mehr notwendig. (...) Fazit eines Strafverteidigers: Wer Verteidigung als Prozess bis zum Ende der Bewährungszeit, der Vollstreckung, der beruflichen Rehabilitation, der Fahrerlaubnisproblematik und aller anderen Folgen von Verurteilungen ernst nimmt, wird Burhoffs „Nachsorge" nicht nur nicht mehr missen wollen, vielmehr ist die „Nachsorge" für im Strafrecht tätige Rechtsanwälte keine Empfehlung, sondern ein Muss wie die anderen Handbücher von Detlef Burhoff. (...)"
RA, FAStR Werner Siebers, Halle/Braunschweig, in StraFo 10/2026