ZAP Verlag. Wissen für die Anwaltspraxis
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ZAP - Wissen für die Anwaltspraxis 

"Unser Recht ist kein starres Gebilde, sondern ein Spiegelbild der Entwicklung unserer Gesellschaft."

Mit diesem Einleitungssatz im Vorwort erschien Anfang April 1989 das Grundwerk der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP). Damit startete der Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis ein für Juristen neuartiges Periodikum bestehend aus Zeitschrift und Nachschlagewerk. Dieses Vorwort hat natürlich heute noch Geltung. Die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik, die Erschließung neuer Wissensgebiete, aber auch geänderte Ethik- und Moralvorstellungen haben Auswirkungen auf unser Recht: Neue Gesetze sind nötig, andere müssen teilweise reformiert werden, aber auch über Jahre geltende Vorschriften werden ersatzlos gestrichen.

Trotz des vollbesetzten Marktes an juristischer Fachliteratur wussten die Anwälte sehr schnell den ZAP Verlag zu schätzen, da der ZAP Verlag für „Wissen für Anwälte“ steht und der deutschen Anwaltschaft ein solider Partner in Sachen Fachinformation ist. Mit über 120 lieferbaren Titeln und fünf Zeitschriften zählt ZAP Verlag zu den renommierten juristischen Fachverlagen in Deutschland. Vom Arbeitsrecht über das Strafrecht bis zum Zwangsvollstreckungsrecht findet der Anwalt für jeden Fall das richtige Werkzeug.

Im ZAP Verlag schreiben renommierte Autoren wie z.B. RA Detlef Burhoff, Notar Dr. Thomas Wachter, RiAG Prof. Heinz Vallender, Prof. Walter Zimmermann, Prof. Udo Hintzen; um nur einige zu nennen.

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