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Das in seiner Systematik einzigartige Nachschlagewerk enthält in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu fast 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Staatsanwalts" über „Entbindung von der Schweigepflicht", „Nebenkläger als Zeuge" und „Unmittelbarkeitsgrundsatz" bis hin zu „Zeugnisverweigerungsrecht". Dabei wird jedes Stichwort nach einer einheitlichen Systematik aufgearbeitet: 1. Das Wichtigste in Kürze, 2. Ausführliche Betrachtung, 3. Praxis-Rat.
Das eingeführte Handbuch von Detlef Burhoff folgt dem in der Praxis der strafverfahrensrechtlichen Literatur einzigartigen alphabetischen Aufbau nach über 300 Stichwörtern: Von „Ablehnung eines Richters" über „DNA-Untersuchung", „Mündliche Haftprüfung" und „Telefonüberwachung" bis hin zu „Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren". Dabei wird jedes Stichwort nach folgender Systematik aufgearbeitet: 1. Das Wichtigste in Kürze, 2. Ausführliche Betrachtung, 3. Praxis-Rat.
Im Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren steht der Abschluss der vorhergehenden Instanz auf dem Prüfstein. Gerade hier wird, wenn der Verteidiger am Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnimmt, seine Kontrollfunktion sichtbar. Gerade hier muss er diese im Interesse des Mandanten ausüben und das zuvor gefundene Ergebnis zur Prüfung durch das Rechtsmittelgericht stellen. Das vorliegende Handbuch will den Strafverteidiger in dieser Kontrollaufgabe in den strafverfahrensrechtlichen Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren unterstützen.
Die jetzt vorliegende 6. Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1616/18 vom 12.11.2020). Außerdem wurden viele neue Abbildungen mit Beschreibung der aktuellen Rechtslage eingefügt.
Der gebührenrechtliche Spezialkommentar "RVG Straf- und Bußgeldsachen" ist in 6. Auflage erschienen. Das 2.000-Seiten-Kompendium von Burhoff/Volpert konzentriert sich auf die Bereiche der Straf- und Bußgeldsachen und schließt so eine Lücke, da in Gesamtdarstellungen Straf- und Bußgeldsachen sowie die in Teil 6 VV RVG geregelten „sonstigen Verfahren“ oft nur rudimentär kommentiert werden.
Das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren ist stetig im Wandel. Die 6. Auflage des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren liefert jetzt sämtliche wichtigen Neuigkeiten und Hintergründe seit der Veröffentlichung der Vorauflage.